Entscheidungsstichwort (Thema)
Progressionsvorbehalt bei Arbeitslosengeld
Leitsatz (NV)
1. Das in § 32 b Abs. 1 Nr. 1 EStG genannte Arbeitslosengeld ist bei Anwendung des Progressionsvorbehalts nach Abs. 2 Nr. 1 dieser Vorschrift mit Bruttobeträgen zu erfassen.
2. Die Ermächtigung im § 51 Abs. 4 Nr. 2 EStG an den BFM, die für die Anwendung des § 32 b Abs. 2 Nr. 1 EStG maßgebenden Bruttobeträge festzusetzen, entspricht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG.
3. § 32 b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Normenkette
EStG 1982 §§ 32b, 51 Abs. 4 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20, 14 Abs. 2, Art. 80 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 415763 |
BFH/NV 1988, 774 |
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