Leitsatz (amtlich)

...

2. Es besteht kein Rechtschutzinteresse für den vom Revisionskläger gestellten Antrag auf Feststellung, daß das FG einen Zahlungsanspruch nicht für vorläufig vollstreckbar hätte erklären dürfen.

 

Normenkette

FGO § 41 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 72444

BStBl II 1977, 767

BFHE 1978, 75

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