Leitsatz (amtlich)

Bestellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Erbbaurecht zu einem unangemessen niedrigen Erbbauzins, so sind die Vorteile, die sich aus dem unentgeltlichen Teil der Erbbaurechtsbestellung für den Arbeitnehmer ergeben, diesem im Jahr der Bestellung des Erbbaurechts zugeflossen.

 

Normenkette

EStG § 11 Abs. 1 S. 1, § 8 Abs. 1-2

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 74706

BStBl II 1983, 642

BFHE 1983, 453

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