Entscheidungsstichwort (Thema)

Anteilige Inanspruchnahme von Eigenheimzulage bei mehreren Anspruchsberechtigten

 

Leitsatz (NV)

Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Fördergrundbetrag gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG unabhängig davon nur anteilig in Anspruch genommen werden, ob bei allen Miteigentümern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen oder ob die Eigenheimzulage von allen Miteigentümern tatsächlich in Anspruch genommen wird.

 

Normenkette

EigZulG §§ 1, 4, 9 Abs. 2 S. 3, § 15 Abs. 1 S. 2; AO 1977 § 163

 

Fundstellen

Haufe-Index 426255

BFH/NV 2000, 1184

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