Entscheidungsstichwort (Thema)

Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

 

Normenkette

ErbStG 1997 § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1; LPartG § 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 29.06.2005; Aktenzeichen 9 K 1041/03)

 

Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Zur Begründung des Beschlusses im Übrigen (§ 126a Satz 3 Halbsatz 1 FGO) wird auf den Gerichtsbescheid in dieser Sache verwiesen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1813255

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