Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert bei bloßem Zweifel über Art der Einkünfte
Leitsatz (NV)
Besteht im Gewinnfeststellungsverfahren lediglich Streit darüber, ob Pachteinkünfte in den gewerblichen Gewinn einzubeziehen oder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen sind, so beträgt der Streitwert 1 v. H. des streitigen Betrages (Anschluß an Urteil vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547).
Normenkette
Verfahrensgang
FG Nürnberg |
Fundstellen
Haufe-Index 416519 |
BFH/NV 1989, 802 |
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