Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert bei bloßem Zweifel über Art der Einkünfte

 

Leitsatz (NV)

Besteht im Gewinnfeststellungsverfahren lediglich Streit darüber, ob Pachteinkünfte in den gewerblichen Gewinn einzubeziehen oder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen sind, so beträgt der Streitwert 1 v. H. des streitigen Betrages (Anschluß an Urteil vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 1; GKG § 13

 

Verfahrensgang

FG Nürnberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 416519

BFH/NV 1989, 802

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