Leitsatz (amtlich)

Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Kann bei unverschuldeter Versäumung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) die zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO nachzuholende "versäumte Rechtshandlung" auch darin bestehen, daß ein Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 2 FGO) gestellt wird?

 

Normenkette

FGO § 56 Abs. 2, § 120 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 426017

BStBl II 1985, 218

BFHE 1985, 417

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