Leitsatz (amtlich)

Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Verdrängt im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung § 69 Abs. 3 FGO als spezialgesetzliche Regelung die allgemeinen Vorschriften über die Klagearten? 2. Besteht für ein Klageverfahren über die Aussetzung der Vollziehung ein Rechtsschutzbedürfnis (falls Frage 1 verneint wird)?

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Nürnberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 74800

BStBl II 1984, 562

BFHE 1985, 1

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