Leitsatz (amtlich)

Geht der Rechtsstreit ausschließlich um die Frage, ob einem Steuerbescheid ein Nachprüfungsvorbehalt i. S. des § 164 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 hinzugefügt werden darf, so ist der Streitwert mangels anderer Anhaltspunkte in der Regel unter Anlehnung an § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG mit 4 000 DM anzusetzen.

 

Normenkette

FGO § 155; ZPO § 3; GKG § 13 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 73305

BStBl II 1980, 417

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge