Leitsatz (amtlich)

Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuches auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit unzulässig, wenn das FG nach Einiegung der Beschwerde unter Mitwirkung des abgelehnten Richters in der Hauptsache entschieden hat und gegen die Entscheidung Revision eingelegt ist?

 

Normenkette

FGO § 10 Abs. 3, § 51; ZPO § 46

 

Fundstellen

Haufe-Index 413409

BStBl II 1980, 592

BFHE 131, 16

BFHE 1981, 16

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