Entscheidungsstichwort (Thema)

Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde infolge späterer Grundsatzentscheidung des BFH

 

Leitsatz (NV)

Eine auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i. S. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde wird unbegründet, wenn die grundsätzliche Bedeutung während des Beschwerdeverfahrens entfällt. Dies ist der Fall, wenn die Rechtsfrage durch ein Urteil des BFH im gleichen Sinne entschieden wird, wie sie auch durch das dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegende FG-Urteil entschieden worden war.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Berlin

 

Fundstellen

Haufe-Index 415227

BFH/NV 1988, 101

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