BMF, 23.08.1999, IV C 2 - S 2175 - 25/99

Bezug: BMF-Schreiben vom 1.7.1999, IV C 2 - S 2175 - 21/99

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bewertung von Verbindlichkeiten, insbesondere von Darlehen im Wohnungswesen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes folgendes:

 

1. Allgemeine Grundsätze zur Bewertung von Verbindlichkeiten

Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten besteht für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1998 enden, grundsätzlich ein Abzinsungsgebot; dabei ist ein Zinssatz von 5,5 % zu berücksichtigen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 16 Satz 2 EStG).

Verzinsliche Verbindlichkeiten sind nicht abzuzinsen § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Eine verzinsliche Verbindlichkeit liegt vor, wenn ein Zinssatz von mehr als 0 % vereinbart ist. Die Vereinbarung eines Zinssatzes nahe 0 % kann im Einzelfall als mißbräuchliche Gestaltung in Sinne von § 42 AO zu beurteilen sein.

Hat der Darlehensgeber mit dem Darlehensnehmer keine Verzinsung im vorstehenden Sinne vereinbart, das Darlehen aber unter einer Auflage gewährt, nach der die Vorteile aus der Zinslosigkeit dem Darlehensnehmer nicht verbleiben, unterbleibt die Abzinsung (vgl. BFH-Urteil vom 9.7.1982, BStBl 1982 II S. 639). Eine derartige Auflage entspricht in ihrem wirtschaftlichen Gehalt einer Zinsvereinbarung.

 

2. Übertragung dieser Grundsätze auf Wohnungsbaudarlehen

Die mit der Gewährung von Darlehen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, des Wohnungsbaus für Angehörige des öffentlichen Dienstes und des Bergarbeiterwohnungsbaus oder anderer Förderprogramme im Bereich des Wohnungswesens verbundenen Auflagen, die den Darlehensnehmer insbesondere dazu verpflichten, die geförderten Wohnungen nur bestimmten Wohnungssuchenden zu überlassen (Belegungsbindung) oder Vorteile aus der Zinslosigkeit in Form von preisgünstigen Mieten an Dritte weiterzugeben, sind als Auflage im Sinne der Nr. 1 dieses Schreibens anzusehen; derartige Darlehen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht abzuzinsen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 1999, 818

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