BMF, 13.12.2013, IV D 4 - S 3104/09/10001

Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2013 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.10.2012, IV D 4 – S 3104/09/10001, DOK 2012/0980556 (BStBl 2012 I S. 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2014 anzuwenden.

 

Normenkette

BewG § 14 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2013, 1609

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