BMF, 13.12.2013, IV D 4 - S 3104/09/10001
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2013 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.10.2012, IV D 4 – S 3104/09/10001, DOK 2012/0980556 (BStBl 2012 I S. 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2014 anzuwenden.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2013, 1609
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen