Begriff

Die Umsätze und Vorsteuern einer Betriebsstätte sind als unselbstständiger Teil in der Umsatzsteuererklärung des Gesamtunternehmens zu erfassen. Eine Betriebsstätte hat jedoch Bedeutung u.  a. für die Bestimmung des Besteuerungsorts bei sonstigen Leistungen, für die Bestimmung des Umsatzsteuerschuldners, wenn der Erbringer einer sonstigen Leistung oder einer Werklieferung im Ausland ansässig ist (sog. Reverse-Charge-Verfahren) sowie für die Erstattung/Vergütung von Vorsteuer an ausländische Unternehmer (Veranlagungs- oder Vergütungsverfahren).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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