Führt eine Lohnsteueraußenprüfung zu Mehrsteuern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Finanzamt die Nachzahlung erhebt:

  • Steuerrückforderung vom Arbeitnehmer direkt; das Finanzamt erhebt im Rahmen des "normalen" Veranlagungsverfahrens die Steuer von Ihrem Arbeitnehmer.
  • Lohnsteuerhaftung durch den Arbeitgeber und Steuerrückforderung von ihm; das Finanzamt erlässt gegen den Arbeitgeber einen Haftungsbescheid und nimmt ihn aus diesem Haftungsbescheid für die Lohnsteuernachzahlung in Anspruch.
  • Lohnsteuerpauschalierung für die Nachzahlung mit einem durchschnittlichen Steuersatz durch den Arbeitgeber; er kann für bestimmte Feststellungen die Nachzahlung pauschaliert mit einem speziell ermittelten Durchschnittssteuersatz entrichten.
 
Praxis-Tipp

Sie können Lohnsteuer zurückfordern

Haben Sie für Ihre Arbeitnehmer die Lohnsteuer entrichtet, können Sie diese möglicherweise in Regress nehmen. Hierbei sollten Sie bei Personal, das noch in Ihren Diensten steht, überlegen, inwieweit eine solche Regressforderung motivationshemmend wirken kann.

Übernehmen Sie aufgrund eines Haftungsbescheids für Ihren Arbeitnehmer Lohnsteuerzahlungen, stellen diese Steuerzahlungen gegenüber Ihrem Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil und somit wiederum Arbeitslohn dar.

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