Unter bestimmten Umständen kann der Fiskus Sie als Arbeitgeber nach einer Lohnsteuerprüfung in Haftung nehmen. Die Haftung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Praxis-Checkliste: Voraussetzungen für eine Lohnsteuerhaftung

Treten die nachfolgend aufgeführten Tatbestände auf, können Sie vom Finanzamt für die Lohnsteuerzahlungen in Haftung genommen werden:

 
  Praxis-Checkliste Voraussetzungen für die Lohnsteuerhaftung
Die einbehaltene Lohnsteuer wurde von Ihnen nicht an das Finanzamt abgeführt.
Der Lohnsteuerabzug wurde von Ihnen zumindest leichtfertig versäumt.
Die entsprechenden lohnsteuerlichen Vorschriften waren Ihnen nicht bewusst. Zudem haben Sie es leichtfertigerweise versäumt, sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren. Zu dieser Informationsverpflichtung gehört auch, dass Sie notfalls eine Lohnsteueranrufungsauskunft an das Finanzamt richten, um sich über die richtige lohnsteuerliche Würdigung Gewissheit zu verschaffen.
Ihr Arbeitnehmer hat sich mit Ihrer Billigung geldwerte Vorteile verschafft, die nicht der Lohnsteuer unterworfen wurden.
Sie haben die Lohnsteuer bei Ihren Teilzeit- und Aushilfskräften zu Unrecht pauschaliert.
Bei einer Nettolohnvereinbarung haben Sie die Lohnsteuer zu niedrig angesetzt. Der Vorteil hieraus kam Ihnen und nicht Ihrem Arbeitnehmer zugute.

Checkliste 2: Voraussetzungen für eine Lohnsteuerhaftung

Sie sind von der Lohnsteuerhaftung immer ausgeschlossen, wenn

  • der Arbeitnehmer Änderungen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Elstam) unterlässt und somit Steuervergünstigungen genießt, die ihm nicht oder nicht mehr zustehen (z. B. nach Scheidung, Trennung Lohnsteuerklasse 1 bzw. 2 anstelle von 4 oder 3);
  • Sie die Lohnsteuer aufgrund einer unrichtigen oder fehlerhaften Auskunft Ihres Finanzamts ermittelt haben.

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