Der Lohnsteuerprüfer benötigt folgende Unterlagen:

  • Sach-, Lohn- und Gehaltskonten aus Ihrer Buchhaltung – auch für pauschalierte Beschäftigungsverhältnisse (also auch die Finanzbuchhaltung); beim sog. Z-1- und Z-2-Zugriff müssen Sie die entsprechenden Hilfsmittel und ggfs. Hilfestellung zur Verfügung stellen, damit der Prüfer die Daten lesen und mit ihnen arbeiten kann. Bitte beachten Sie, dass hierzu auch Unterlagen und Dateien gehören, die für das Verständnis der Finanz- und Lohnbuchhaltung notwendig sind.
  • Beim Z-3-Zugriff GDPdU-fähige Daten (Daten, die den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen entsprechen)
  • Die gesicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer (Elstam-Daten)
  • Stundenaufzeichnungen, Stundenprotokolle und ggfs. Taxameterdaten, Fahrtenschreiberdateien usw.
  • Kassenbuch (elektronisch oder klassisch)
  • Buchungsjournale (Lohn- und Finanzbuchhaltungsjournale)
  • Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und ggf. Tarifverträge
  • Kontoauszüge, um die Überweisungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Finanzamt und die Sozialversicherungsträger nachvollziehen zu können
  • Sonstige Unterlagen, soweit sie lohnsteuerlich wichtig sind (z. B. Korrespondenz), Prüfberichte der Sozialversicherungsprüfungen
  • Lohnartenliste

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