Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte:

  • Bruttolöhne
  • Sachbezüge
  • Ehegatten-Arbeitsverträge
  • Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten
  • Fahrtenbücher
  • Fahrtkostenerstattungen
  • Reisekostenerstattungen
  • Dienstreisen und Dienstfahrten
  • Nettolohnzahlungen
  • Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicherungen, pauschalierte Fahrtkostenzuschüsse usw.
  • Reisekostenerstattungen
  • Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Berechnung der Lohnsteuer
  • Überprüfung der Definition der verschiedenen Lohnarten
  • Barlohnumwandlungen
  • Aufmerksamkeiten und Annehmlichkeiten
  • Aufwendungen für Betriebsfeiern
  • Jubiläumszuwendungen
  • Geburtszuwendungen
  • Kinderbetreuungskosten
  • Belegschaftsrabatte
  • Das Lohnkonto der Arbeitnehmer, hier insbesondere die Aufzeichnungspflichten
  • Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung
  • Kapitalbeteiligung im Unternehmen
  • Incentives
  • Status der Beschäftigten (Abgrenzung Subunternehmer, Arbeitnehmer)

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