Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte:
- Bruttolöhne
- Sachbezüge
- Ehegatten-Arbeitsverträge
- Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten
- Fahrtenbücher
- Fahrtkostenerstattungen
- Reisekostenerstattungen
- Dienstreisen und Dienstfahrten
- Nettolohnzahlungen
- Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicherungen, pauschalierte Fahrtkostenzuschüsse usw.
- Reisekostenerstattungen
- Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Berechnung der Lohnsteuer
- Überprüfung der Definition der verschiedenen Lohnarten
- Barlohnumwandlungen
- Aufmerksamkeiten und Annehmlichkeiten
- Aufwendungen für Betriebsfeiern
- Jubiläumszuwendungen
- Geburtszuwendungen
- Kinderbetreuungskosten
- Belegschaftsrabatte
- Das Lohnkonto der Arbeitnehmer, hier insbesondere die Aufzeichnungspflichten
- Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung
- Kapitalbeteiligung im Unternehmen
- Incentives
- Status der Beschäftigten (Abgrenzung Subunternehmer, Arbeitnehmer)
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