Wurde der Prüfungstermin durch eine schriftliche Prüfungsanordnung (ohne eine vorherige Absprache) festgesetzt, kann eine Terminverschiebung notwendig sein. Der neue Termin sollte jedoch in einem zeitlich akzeptablen Rahmen liegen. Aus den nachfolgenden Gründen sind Terminverschiebungen grundsätzlich möglich:

  • Sie befinden sich zum Prüfungstermin in Urlaub.
  • Ihr Steuerberater befindet sich zum Prüfungstermin in Urlaub.
  • Die Prüfung soll an einem Ihrer Messetermine stattfinden.
  • Zum Prüfungstermin steht Ihr Jahresabschluss mit Inventur an.
  • Krankheit von Ihnen, Ihrem Steuerberater oder von Personen, die für die Durchführung der Prüfung notwendig sind.
  • Hochsaison im Unternehmen, beispielsweise in der Zeit, in der Sonderverkäufe stattfinden oder je nach Branche auch in der Weihnachts- bzw. Osterzeit.
  • Der vorgeschlagene Termin fällt in die Zeit Ihres Betriebsurlaubs oder des Betriebsurlaubs Ihres Steuerberaters.

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