Diese Checkliste soll Ihnen als Gedächtnisstütze dienen, damit Sie beruhigt einer Prüfung entgegensehen können.

 

Praxis-Checkliste: Soforthelfer Betriebsprüfung

Wo soll geprüft werden?
 
 
  • Vorteile der Prüfung im eigenen Betrieb:
1. .............................................
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    3. .............................................
 
  • Vorteile der Prüfung bei Ihrem Berater:
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Checkliste 5: Soforthelfer Betriebsprüfung

Während der Prüfung sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Hält sich der Prüfer an die Prüfungspunkte und den Prüfungszeitraum, wie in der Prüfungsanordnung vermerkt? Wenn nein, geben Sie Unterlagen für Sachverhalte außerhalb der Prüfungspunkte und des Prüfungszeitraums nur nach Rücksprache mit Ihrem Berater heraus. Erteilen Sie Auskünfte ebenfalls erst nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
  • Verlangen Sie ggf. eine Erweiterung der Prüfungsanordnung mit Begründung.
  • Sofern die Erweiterung der Prüfungsanordnung erfolgt, besprechen Sie diese mit Ihrem Steuerberater.
  • Handelt es sich um eine Erweiterung wegen Verkürzung oder Hinterziehung?
  • Hat ein Einspruch gegen die Erweiterung der Prüfungsanordnung Aussicht auf Erfolg? (Der Einspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.)
  • Sind dem Prüfer noch Unterlagen auszuhändigen?
  • Führt die Prüfung zu Beanstandungen, verlangen Sie eine Schlussbesprechung.
  • Wenn möglich, sollten Sie sich die Feststellungen vor der Schlussbesprechung schriftlich mitteilen lassen.
  • Wünschen Sie den Prüfungsbericht vorab zur Stellungnahme? Ist das sinnvoll?
  • Bei Beanstandungen im Lohnsteuerbereich sollten Sie anlässlich der Schlussbesprechung abklären, ob das Finanzamt Sie per Haftungsbescheid in Anspruch nehmen will, ob Sie eine Lohnsteuerpauschalierung mit dem Durchschnittssatz durchführen können oder ob Ihre Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden.
  • Sichern Sie sich geprüfte Sachverhalte auch für die Zukunft ab. Was bietet sich hierfür an?

    • Verbindliche Zusage?
    • Sachverhalte außerhalb der Prüfung – verbindliche Auskunft?
    • Für lohnsteuerliche Probleme die Anrufungsauskunft?

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