Achtung

Von der Größe des Betriebs hängt der Prüfungsturnus ab

Wie oft ein Betrieb der Betriebsprüfung unterliegt, hängt von seiner Größe ab. Hier gilt: Je größer der Betrieb, desto öfter wird er geprüft. Groß- und Konzernbetriebe werden fortlaufend geprüft.

Das Finanzamt teilt die Betriebe in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ein. Die Einteilung erfolgt entweder gewinn- oder umsatzabhängig. Erreichen Sie mit Ihrem Betrieb entweder die entsprechende Gewinn- oder Umsatzgrenze, gehören Sie der entsprechenden Betriebsgruppe an. Die Grenzwerte können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Diese Werte werden in der Regel im dreijährigen Turnus den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Die einheitlichen Abgrenzungsmerkmale für den ab 1.1.2024 geltenden 24. Prüfungsturnus hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 15.12.2022, IV A 8 – S 1450/19/10001 :003, veröffentlicht.

 

Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus

(1. Januar 2024)
Betriebsart Merkmale Großbetrieb (G) Mittelbetrieb (M) Kleinbetrieb (K)
über  
         
Handels­betrieb Umsatz­erlöse oder 14.000.000 EU 8.600.000 EUR 1.100.000 EUR
  steuerlicher Gewinn über 800.000 EUR 335.000 EUR 68.000 EUR
         
Fertigungsbetrieb Umsatz­erlöse oder 12.000.000 EUR 5.200.000 EUR 610.000 EUR
  steuerlicher Gewinn über 950.000 EUR 300.000 EUR 68.000 EUR
         
Freie Berufe Umsatz­erlöse oder 12.000.000 EUR 5.600.000 EUR 990.000 EUR
  steuerlicher Gewinn über 1.400.000 EUR 700.000 EUR 165.000 EUR
         
Andere Leistungsbetriebe Umsatz­erlöse oder 14.000..000 EUR 6.700.000 EUR 910.000 EUR
  steuerlicher Gewinn über 1.200.000 EUR 400.000 EUR 77.000 EUR
         
Kredit­institute Aktivvermögen oder 175.000.000 EUR 42.000.000 EUR 13.000.000 EUR
  steuerlicher Gewinn über 670.000 EUR 230.000 EUR 57.000 EUR
         
Versicherungsunternehmen, Pensionskassen Jahres­prämien­einnahmen über 36.000.000 EUR 6.000.000 EUR 2.200.000 EUR
         

Unterstützungs­

kassen
    alle
  Umsatzerlöse      
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe   6.000.000 EUR 2.600.000 EUR 610.000 EUR
  steuerlicher Gewinn über 475.000 EUR 135.000 EUR 60.000 EUR
         
Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengesellschaften   alle
     
bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände Summe der Einnahmen über 6.000.000 EUR
       
Fälle mit bedeutenden Einkünften Summe der positiven Einkünfte über 500.000 EUR

Tab. 1: Einheitliche Abgrenzungsmerkmale

Die erwähnten Abgrenzungsmerkmale sind für die Eingruppierung des Betriebs in die Betriebskartei (heute eigentlich Datei) wichtig. Alle Betriebsprüfungsstellen müssen über ihre Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe eine Kartei bzw. Datei, die sog. Betriebskartei, führen. Sie besteht aus einer Namens- und einer Branchenkartei. Während die Namenskartei als alphabetische Suchkartei angelegt ist, wird die Branchenkartei nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige geführt. Sie ist auch die Grundlage für Steuerstatistiken. Bei der Auswahl im Zufallsverfahren oder bei deutlicher Überschreitung des durchschnittlichen Prüfungsturnus spielt diese Betriebskartei eine wichtige Rolle. Mit BMF-Schreiben vom 20.4.2022[1] wurde lediglich das aktualisierte Verzeichnis der Wirtschaftszweige veröffentlicht.

[1] IV A 8 – S 1451/19/10001 :001, BStBl 2022 I S. 583.

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