Überblick

Die steuerliche Betriebsprüfung wendet bei ihren Prüfungen mathematisch/statistische Methoden an, mit denen sie bei bargeldintensiven Unternehmen unter anderem die Kassenführung überprüft. Es handelt sich dabei insbesondere um den "Chi-Quadrat-Test", Überprüfungen auf der Grundlage des "Benford-Gesetzes" und das Prüfungsverfahren "Zeitreihenvergleich". Durch die seit 2001 gefestigte Rechtsprechung kann in der Praxis davon ausgegangen werden, dass Auffälligkeiten bei der Anwendung dieser mathematisch-statistischen Methoden nur dann zu Korrekturen der steuerlichen Bemessungsgrundlagen führen, wenn zusätzlich zu diesen Auffälligkeiten Mängel in den Aufzeichnungen, in der Belegablage oder in anderer Weise auftreten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

In § 158 AO regelt der Gesetzgeber, dass eine Buchhaltung bzw. die Aufzeichnungen eines Unternehmens, die den einschlägigen Vorschriften der §§ 140148 AO entsprechen, als formell ordnungsgemäß anzusehen sind. Buchhaltung bzw. Aufzeichnungen können nach der BFH-Rechtsprechung nur dann verworfen werden, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit materiell unrichtig sind.

Einige markante Urteile betreffend Kassenführung und Überprüfung mittels mathematisch/statistischen Methoden können beispielhaft der nachfolgenden Auflistung entnommen werden:

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