Eine Überprüfung der Kassenführung sowohl durch den Chi-Quadrat-Test als auch durch Anwendung der Benford-Analyse kann nach der Rechtsprechung von BFH und Finanzgerichten allein noch keinen Beweis für eine formell unrichtige Kassenführung erbringen. Die Vermutung nach § 158 AO wird durch Auffälligkeiten bei Anwendung der mathematisch-statistischen Analysen alleine nicht erschüttert. Für versierte Prüfer bilden diese mathematischen Testverfahren eine Entscheidungshilfe, ob sich ggf. die Prüfungsschwerpunkte verändern müssen und ob eine zeitaufwendige intensivere Prüfung der Kasse notwendig ist.

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