Beim Intrahandel wird im Prinzip nur geprüft,

  • ob die Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummern (USt-ID-Nr.) der Käufer enthalten und
  • ob ein Nachweis der Verbringung (z. B. Gelangensbestätigung) in ein anderes EU-Land vorliegt, z. B. die Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke, Frachtbrief oder ähnliches.
  •  
    Achtung

    Gesetzesänderung

    Ab dem 1.1.2020 muss für die Steuerfreiheit sog. innergemeinschaftlicher Lieferungen zusätzlich eine ordnungsgemäße und richtige sog. zusammenfassende Meldung (ZM) abgegeben worden sein. Außerdem muss der Abnehmer im Empfängermitgliedstaat ein für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer sein. Nur wenn diese Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sind, ist die innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei!

Ggf. wird geprüft, ob das Unternehmen statistisch meldepflichtig ist (ab 500.000 EUR p. a.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge