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Betriebseinnahmen sind alle Zuwendungen, die einen wirtschaftlichen Wert haben, insbesondere Geld, Sachen,[1] Nutzungen[2] und Leistungen.[3]

[1] Zum Beispiel Erwerb von Goldabfällen durch einen Zahnarzt; BFH, Urteil v. 12.3.1992, IV R 29/91, BStBl 1993 II S. 36.

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