Rz. 116

Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten gibt es nur noch im Rahmen der Aufwendungen für Geschenke. Der Name des Empfängers muss aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein. Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn

  • die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich sind oder
  • im Hinblick auf die Art des zugewendeten Gegenstandes, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber und dgl. und wegen des geringen Wertes des Geschenkes die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von 35 EUR bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird; eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge