Sonderbetriebsvermögen sind im Eigentum des Personengesellschafters stehende Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen. Damit verbundene persönliche Aufwendungen des Gesellschafters im Zusammenhang mit seinem Mitunternehmeranteil mindern als Betriebsausgaben die gewerblichen Einkünfte. Darunter fallen z. B. Aufwendungen der Gesellschafter für die erbrachten Dienstleistungen oder für die Vermietung eines in seinem Eigentum stehenden Gebäudes an die Personengesellschaft.[1]

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