Werden Schmiergelder aus betrieblichem Anlass gezahlt, sind sie als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke über 35 EUR[1] und es sich nicht um Vorteilszuwendungen i. S. d. Straf- und Bußgeldvorschriften i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG handelt und der Empfänger benannt wird.[2]

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