Abschreibungen auf Sammelposten werden auch als Poolabschreibung bezeichnet. Die Abschreibung berechnet sich mit jährlich 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Die Regelung findet nur Anwendung für bewegliche, abnutzbare, selbständig nutzugsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR liegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge