Abschreibungen auf Sammelposten werden auch als Poolabschreibung bezeichnet. Die Abschreibung berechnet sich mit jährlich 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Die Regelung findet nur Anwendung für bewegliche, abnutzbare, selbständig nutzugsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR liegen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen