Bewegliche, abnutzbare, selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bis 800 EUR (bis 31.12.2017: 410 EUR) sind geringwertige Wirtschaftsgüter.[1] Diese können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

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