Kosten, die vor Betriebseröffnung anfallen, werden als Anlaufkosten bezeichnet und als Betriebsausgaben angesetzt, sofern sie betrieblich veranlasst sind und nicht der Aktivierung unterliegen. Typische Beispiele hierfür sind Aufwendungen für die Planung, Werbung, Anmietung der Räumlichkeiten, Auswahl der Lieferanten und Kunden, Organisationsaufbau.[1]

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