Rz. 154

Unter den Begriff des bilanziellen Outsourcings von Pensionsverpflichtungen[1] im Sinne der weiteren Ausführungen wird die zweckgebundene Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen verstanden, sei es durch Einschalten eines externen Durchführungswegs oder durch Bildung von Deckungs- bzw. Planvermögen. Sehr häufig werden solche Maßnahmen vom Ziel getrieben, die Ergebnisrechnung und/oder Bilanz zu optimieren. Insbesondere die Rechnungszinsentwicklung in HGB und unter IFRS der letzten Jahre hat sehr viele Unternehmen dazu veranlasst, sich intensiver mit Möglichkeiten des Outsourcings zu beschäftigen. Nicht selten scheitert die Umsetzung in der Praxis an der fehlenden freien Liquidität, da regelmäßig mit einer Auslagerung die Zweckbindung von Vermögensgegenständen verbunden ist. In bestimmten Branchen (z. B. Energie) kann die Auslagerung genutzt werden, um die eigene Position in einem regulierten Markt (Preisverhandlungen mit der Bundesnetzagentur) zu verbessern. Ebenso können bei Familienunternehmen positive steuerliche Effekte durch die gezielte Verlagerung von Finanzmitteln, z. B. durch Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen erreicht werden (Stichwort: Erbschaftsteuerentlastung für Gesellschafter).

Bei den meisten Handlungsoptionen zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen sind – neben den bilanziellen Effekten – Wechselwirkungen zu beachten, die die Umsetzung erschweren oder das Vorhaben gänzlich unattraktiv machen können, so z. B. ertragssteuerliche Änderungen oder Mitbestimmungsfragen. Umso attraktiver erscheinen lohnsteuerneutrale Lösungen, die zudem einseitig umsetzbar sind.

Die nachfolgende Ausführung enthält einen Überblick über die Gestaltungsformen und vorab über die Anforderungen bzw. Rahmenbedingungen in der Handels- und Steuerbilanz sowie in einem Abschluss nach den IFRS.

 

Rz. 155

vorläufig frei

[1] Zur vertiefenden Betrachtung der unterschiedlichen Lösungen und Anwendungsbereiche vgl. Kolvenbach/Sartoris, Bilanzielle Auslagerung von Pensionsverpflichtungen, 2. Aufl. 2009.

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