Überblick

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einzelheiten dem Arbeitslohnbegriff im Arbeitsrecht und dem des "Arbeitsentgelts" im Sozialversicherungsrecht.

Der steuerpflichtige Arbeitslohn ergibt sich dadurch, dass von den Einnahmen aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis die nicht steuerbaren und die ausdrücklich steuerbefreiten Teile ausgeschieden werden. Nicht steuerbar sind etwa die in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewährten Leistungen; ganz oder teilweise steuerbefreit sind z. B. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Kindergartenzuschüsse sowie die Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten, Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung, Werkzeuggeld (Arbeitsmittel). Die Rechtsprechung hält mittlerweile die Aufteilung von gemischt veranlassten Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und steuerfreie Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse für zulässig.

Wird der steuerpflichtige Arbeitslohn um die Werbungskosten, mindestens jedoch um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gekürzt, ergeben sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bei Versorgungsbezügen sind zusätzlich der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abzuziehen. Die Steuer auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wird an der Quelle in Form der Lohnsteuer (Erhebungsform der Einkommensteuer) durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 8 Abs. 1 EStG (Einnahmen), § 19 EStG (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit), § 2 LStDV (Definition "Arbeitslohn"). Regelungen zur Erhebung und Abführung der Lohnsteuer finden sich in den §§ 38 ff., 41a EStG.

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