Rz. 260

Die noch über die Beibehaltungswahlrechte fortwirkenden Altregelungen, wie insb. die Implikationen der Übergangsvorschriften bzgl. der neuen Bewertungsvorschriften bei Pensionsverpflichtungen werden unter Art. 67 EGHGB Rz 9 ff., die Auflösung beibehaltener Sonderposten mit Rücklageanteil unter Art. 67 EGHGB Rz 70 ff. behandelt und die Sachverhalte bzgl. des Fortwirkens ausgelaufener Abschreibungsregelungen in Art. 67 EGHGB Rz 89 ff. kommentiert.

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