Rz. 93

Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Lageberichtsadressaten weitere Informationen zur Beurteilung der Zukunftsaussichten und somit zur Lage der Ges. zu geben. Insb. bei forschungsintensiven Branchen (bspw. Pharma, Chemie, Luft- und Raumfahrt, Informationstechnologie) kann der Aussagewert der Lageberichterstattung durch diese Vorschrift deutlich erhöht werden. Zugleich erwachsen aus der Branchenzugehörigkeit einer Ges. Erwartungen, woraus Berichterstattungspflichten folgen können:

  • Wird keine F&E-Tätigkeit betrieben und ist diese auch nicht branchenüblich, kann eine Berichterstattung darüber unterbleiben.
  • Betreibt eine Ges. keine F&E-Tätigkeiten, obwohl diese aus der Branchenzugehörigkeit oder der Art der Produkte zu erwarten sind, sind hingegen hierzu Ausführungen i. R. d. Lagedarstellung nach Abs. 1 erforderlich.
 

Rz. 94

Für Dritte durchgeführte F&E-Tätigkeiten fallen nicht unter die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.

 

Rz. 95

Zu Art und Umfang der Berichterstattung besagt das Gesetz nichts Näheres, sodass es der Ges. überlassen bleibt, Erläuterungen zu geben bspw. hinsichtlich:

  • der F&E-Ziele,
  • der F&E-Felder,
  • der Budgethöhe oder des Geschäftsjahresaufwands,
  • der Zahl der engagierten Mitarbeiter,
  • der Anzahl der Patentanmeldungen,
  • der zukünftig beabsichtigten Investitionen.
 

Rz. 96

Wesentliche Veränderungen der F&E-Aktivitäten gegenüber dem Vj sind zu erläutern. Über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ist nicht oder nicht detailliert zu berichten. Im Übrigen hat eine Berichterstattung zu unterbleiben, soweit es das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erfordert.

 
Praxis-Beispiel

Einen expliziten Forschungs- und Entwicklungsbericht enthält der Lagebericht 2017/2018 der KWS SAAT SE:

„Forschungs- und Entwicklungsbericht

Allein im Geschäftsjahr 2017/2018 betrug der Aufwand für Forschung & Entwicklung 197,8 (190,3) Mio. EUR. Als Ergebnis wurden uns 402 (357) Vertriebsgenehmigungen für neue KWS Sorten erteilt.

Weitere Stärkung unserer Innovationskraft

Wissenschaftler der KWS arbeiten im Rahmen eigener Forschungsaktivitäten kontinuierlich an innovativen Ansätzen, um verbesserte Produkteigenschaften zu entwickeln und unsere Züchtungsmethodik weiter zu optimieren. Dabei sind wir bestrebt, internes Wissen und Kompetenz in der Pflanzenzüchtung durch Partnerschaften mit öffentlichen Forschungseinrichtungen und privaten Unternehmen kontinuierlich zu erweitern. Dies erlaubt uns, neuste wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden schneller in unsere Züchtung zu integrieren. In einem immer stärker konzentrierten Wettbewerbsumfeld ist es unumgänglich, unsere Forschungsergebnisse durch Patentanmeldungen abzusichern und gleichzeitig den Handlungsspielraum als forschendes Unternehmen zu erhalten. Im Berichtsjahr führten diese schutzrechtlichen Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr zu einer Verdoppelung unserer Anmeldeaktivitäten bei Patenten in der Anwendung von wichtigen Züchtungstechnologien. Weiterhin konnten mittels Sortenschutz wichtige Sortenmerkmale und Linien in verschiedenen Kulturpflanzen erfolgreich geschützt werden. Neben dem eigenen Schutz eröffnet uns der Aufbau eigener Patentpositionen Optionen für Kreuz-Lizenzierungen mit anderen Unternehmen in der Branche und sichert somit den Zugang zu neuesten Technologien.”[1]

[1] KWS SAAT SE, Jahresabschluss der KWS SAAT SE 2017/2018, S. 17.

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