Rz. 210
Es gibt einige Posten im Umsatzkostenverfahren, die inhaltlich mit dem entsprechenden des Gesamtkostenverfahrens übereinstimmen, dazu zählen:
- Umsatzerlöse (Abs. 3 Nr. 1; Rz 45 ff.);
- Erträge aus Beteiligungen (Abs. 3 Nr. 8; Rz 143 ff.);
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (Abs. 3 Nr. 9; Rz 153 ff.);
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Abs. 3 Nr. 10; Rz 161 ff.);
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Abs. 3 Nr. 11; Rz 169 ff.);
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Abs. 3 Nr. 13; Rz 182 ff.);
- Ergebnis nach Steuern (Abs. 3 Nr. 14; Rz 190);
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 3 Nr. 16; Rz 206 ff.).
Im Folgenden werden über die ausschl. im UKV auszuweisenden Posten hinaus nur jene GuV-Posten erläutert, für die sich trotz identischer Bezeichnung nach UKV und GKV inhaltliche oder betragsmäßige Unterschiede ergeben können.
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