Rz. 210

Es gibt einige Posten im Umsatzkostenverfahren, die inhaltlich mit dem entsprechenden des Gesamtkostenverfahrens übereinstimmen, dazu zählen:

Im Folgenden werden über die ausschl. im UKV auszuweisenden Posten hinaus nur jene GuV-Posten erläutert, für die sich trotz identischer Bezeichnung nach UKV und GKV inhaltliche oder betragsmäßige Unterschiede ergeben können.

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