Rz. 9

Ein direkter Verstoß gegen § 327a HGB ist nicht möglich. Eine Pflichtverletzung kann nur im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen erfolgen, die einen Verstoß gegen § 325 HGB bedingt. Entsprechend greifen die Rechtsfolgen des § 325 HGB (§ 325 Rz 182).

Gleiches gilt hinsichtlich der Befreiung von Bilanz- und Lageberichtseid. Während eine Verletzung der Pflicht zur Unterzeichnung lediglich eine Ordnungswidrigkeit i. S. v. § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB darstellt, erfüllt ein unrichtiger Bilanz- oder Lageberichtseid gem. § 331a Abs. 1 HGB die Voraussetzungen für eine Straftat. Neben einer Geldstrafe kommt auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren in Betracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge