Rz. 40

Die in der Summen-GuV erfassten Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Leistungen, die i. R. d. Aufwands- und Ertragseliminierung gegeneinander aufzurechnen sind, stehen sich nicht in gleicher Höhe gegenüber, wenn die KonzernUnt in unterschiedlichen Währungen bilanzieren. Ursächlich hierfür ist, dass der Transaktionskurs, der den in Fremdwährung zu erfassenden Aufwand/Ertrag bestimmt, und der Durchschnittskurs, zu dem i. R. d. Konzernabschlusserstellung die Rückrechnung in EUR erfolgt, regelmäßig nicht übereinstimmen. Das bei Eliminierung der korrespondierenden Aufwendungen und Erträge in EUR entstehende Delta ist in die Währungsumrechnungsdifferenz einzubuchen. Aus Wesentlichkeitsgründen sollte auch nichts gegen eine ergebniswirksame Behandlung sprechen.[1] Ist der Effekt zu hoch, ist zu überlegen, ob die der Durchschnittskursbildung zugrunde gelegte Periode zu lang bemessen ist.

 
Praxis-Beispiel

Ein inländisches MU gründet am 1.1.01 ein in Fremdwährung (FW) bilanzierendes TU und stattet es mit EK i. H. v. 100 EUR aus. Für die Erbringung von Dienstleistungen in der Periode 01 zahlt das in FW bilanzierende TU 100 EUR an das MU, hierfür muss es 125 FW aufwenden.

In Periode 01 gelten folgende Kurse:

 
  1 EUR = … FW
1.1.01 1,30
Transaktionskurs 1,25
Durchschnittskurs 1,20
31.12.01 1,15

Beim ausländischen TU entsteht ein Aufwand i. H. v. 125 FW (100 EUR umgerechnet zum Transaktionskurs). Aus dem Geschäftsvorfall geht in die Summen-GuV über das MU ein Ertrag i. H. v. 100 EUR und über das TU ein Aufwand i. H. v. 104,17 EUR ein (125 FW umgerechnet zum Durchschnittskurs).

 
  MU* TU* Summe* Kapitalkonsolidierung* Aufwand und Ertrag* Konzern*
TU (FW) Kurs TU (EUR)
Anteile verb. Unt 100,00       100,00 –100,00    
Kasse 100,00 5,00 1,15 4,35 104,35     104,35
                 
Eigenkapital –100,00 –130,00 1,30 –100,00 –200,00 100,00   –100,00
–100,00 125,00   104,17 4,17   –4,17 0
WUD       –8,51 –8,51   4,17 4,35
                 
Ertrag –100,00       –100,00   100,00 0
Aufwand   125,00 1,20 104,17 104,17   –104,17 0
* Hinweis: Im Haben ausgewiesene Beträge sind mit Minus gekennzeichnet.

Der zum Durchschnittskurs in EUR umgerechnete Aufwand des ausländischen TU weicht um 4,17 EUR von dem beim MU erfassten Ertrag ab. Ursächlich hierfür ist das Auseinanderfallen von Transaktions- und Durchschnittskurs. Wird dieses Delta gegen die Währungsumrechnungsdifferenz gebucht, entspricht ihre Höhe im Konzern dem Kassenbestand des ausländischen TU am Periodenende (5 FW) umgerechnet zum Stichtagskurs von 1,15 FW/EUR. Die mit der konzerninternen Transaktion aufgrund der Aufwertung der FW verbundene Reinvermögensmehrung realisiert sich damit erst beim (teilweisen) Ausscheiden des TU.

[1] A. A. DRS 25.86, wonach grds. ein Ausweis der Aufrechnungsdifferenz als Währungsgewinn/-verlust im sonstigen betrieblichen Ertrag/Aufwand erfolgen soll.

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