Leitsatz

Die Sachbezugsfreigrenze kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Benzingutscheine mit einem festen Geldbetrag (z.B. 20 EUR) zukommen lässt. Hierbei handelt es sich um eine steuerpflichtige Barlohnzuwendung. Nur Gutscheine ohne Geldbetrag erfüllen den Tatbestand des Sachbezugs.

 

Sachverhalt

Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern in den Jahren 2004 bis 2006 Benzingutscheine im Wert von jeweils 20 EUR überlassen und die Steuerfreigrenze des § 8 Abs. 2 S. 9 EStG angewendet, so dass eine Lohnversteuerung unterblieb. Das Finanzamt qualifizierte die Gutscheine dagegen als Arbeitslohn und nahm den Arbeitgeber in Haftung für die Lohnsteuer. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren hatte keinen Erfolg.

 

Entscheidung

Das FG folgte der Auffassung des Finanzamtes und lehnte die Steuerbefreiung für Sachbezüge ab. Im vorliegenden Fall läge kein Sachbezug vor, weil die Benzingutscheine einen festen Geldbetrag auswiesen. Bei einem Sachbezug dürfe nur die Sache beschrieben werden, die mit dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten sei. Gutscheine, die auf einen Geldbetrag lauteten, seien als verdeckte Geldzuwendung steuerpflichtig.

 

Hinweis

Die Entscheidung des FG ist nicht anfechtbar. Die Zuwendung von steuerfreien Sachbezügen in Form von Gutscheinen setzt voraus, dass die Gutscheine keine Geldbeträge ausweisen, sondern nur Mengenangaben (z.B. 20 Liter Benzin statt 30 EUR). Ein Sachbezug liegt nur dann vor, wenn sein Wert noch zu bestimmen ist und nicht im Zeitpunkt der Gewährung bereits feststeht. Das Ziel der Sachbezugsfreigrenze gemäß § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG besteht nicht darin, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern indirekt einen monatlichen Geldbetrag steuerfrei zukommen lassen kann. Vielmehr soll die Erfassung der von einem Dritten bezogenen Waren und Dienstleistungen ebenso wie die Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Einrichtungen vereinfacht werden. Die Sachbezugsfreigrenze ist eine Nichtaufgriffsgrenze und vermeidet die Besteuerung von Sachbezügen, die nicht zu einer Bereicherung der Arbeitnehmer führen.

 

Link zur Entscheidung

FG München, Beschluss vom 26.11.2007, 8 V 3556/07

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge