Ein großes skandinavisches Möbelhaus (S) möchte ein neues Produkt in seine Angebotspalette mit aufnehmen. Es wendet sich dazu an den Möbelhersteller D aus Deutschland mit der Bitte, zu Prüfzwecken erst einmal 50 Stück dieses speziellen Möbels herzustellen. Diese Stücke sollen in Deutschland vom TÜV und anderen deutschen Einrichtungen auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft werden. Da die Herstellung dieser Stücke eine umfangreiche Umrüstung der Maschinen bei D notwendig macht, wird vereinbart, dass S neben einem Produktionspreis von 100 EUR pro Stück zuzüglich Umsatzsteuer noch 5.000 EUR Zuschuss zu den Umrüstungskosten zahlt. Insgesamt erhält D nach Ablieferung der Probestücke im Januar 2021 10.950 EUR noch im Januar 2021 überwiesen.

Nachdem die Tests im Februar 2021 erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält D den Auftrag, insgesamt 30.000 Stück zu einem Preis von 50 EUR/Stück zu fertigen. Von der produzierten Stückzahl sollen von D 10.000 Stück zu Möbelhäusern des S in Deutschland und 20.000 Stück in das Zentrallager nach Schweden transportiert werden. Da sich D noch weitere Anschlussaufträge verspricht, erklärt er sich bereit, den im Januar erhaltenen Zuschuss von 5.000 EUR mit der Lieferung der 30.000 Stück zu verrechnen. Im März 2021 werden die Möbel ausgeliefert, eine Zahlung ist noch nicht erfolgt. S hat sich aber wegen der erhöhten Transportkosten für D bereit erklärt, die dem D zusätzlich entstandenen Fährkosten von 1.500 EUR zu erstatten. Soweit Umsatzsteuer bei diesen Lieferungen im März entstehen sollte, sind die Vertragsparteien einig, dass diese zusätzlich berechnet wird.

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