Beim privaten Mieter führen die Aufwendungen zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Handelt es sich allerdings um einen gewerblichen Mieter, kann er die Baukostenzuschüsse in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen.[1]

Ermittelt der gewerbliche Mieter seinen Gewinn durch Bilanzierung, hat er spiegelbildlich zum Vermieter einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

 
Praxis-Beispiel

Buchung beim zahlenden Mieter

Im Ausgangsbeispiel bucht Hans Groß folgendermaßen:

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4210/6310 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) 6.000      
0980/1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 42.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 9.120 1200/1800 Bank 57.120

Im Folgejahr bucht der Mieter wieder parallel zum Vermieter die Miete über den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4210/6310 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) 24.000 0980/1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 24.000

Ende 02 verbleibt der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des Mieters mit einem Restbetrag von 18.000 EUR stehen und wird in das Folgejahr vorgetragen. Im Folgejahr wird der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in voller Höhe aufgelöst.

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