Die X-Vermietungs-GmbH errichtet ein Büro- und Geschäftshaus. Unternehmensberater Hans Groß hat die 1. Etage angemietet. Er leistet im Oktober 01 einen Baukostenzuschuss i. H. v. 48.000 EUR zzgl. 9.120 EUR USt. Der Baukostenzuschuss wird auf die künftige Miete angerechnet, bis er verbraucht ist. Die monatliche Miete beträgt 2.000 EUR zzgl. 380 EUR USt.

Folge:

Der Baukostenzuschuss wird wie eine Mietvorauszahlung behandelt. Auf das Jahr 01 entfallen 3 Monatsmieten, also 6.000 EUR zzgl. 1.140 EUR USt. Der Rest (42.000 EUR zzgl. 7.980 EUR USt) entfällt auf spätere Veranlagungszeiträume, sodass mit Ausnahme der Umsatzsteuer eine passive Rechnungsabgrenzung erfolgen muss (sog. periodengerechte Gewinnabgrenzung).

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 57.120 2750/4860 Grundstückserträge 6.000
      0990/3900 Passive Rechnungsabgrenzung 42.000
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 9.120

Der Baukostenzuschuss unterliegt der Umsatzsteuer, weil es sich um einen sog. "unechten" Zuschuss handelt. Die unechten Zuschüsse sind steuerbar, weil zwischen dem Zuschuss und der Leistung ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang steht. In diesem Beispiel steht der Zuschuss mit der Mietleistung in unmittelbarem Zusammenhang.

Im Folgejahr wird dann der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der Mieten für das Jahr 02 aufgelöst/verrechnet.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0990/3900 Passive Rechnungsabgrenzung 24.000 2750/4860 Grundstückserträge  

Ende 02 verbleibt der passive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz des Vermieters mit einem Restbetrag von 18.000 EUR stehen und wird in das Folgejahr vorgetragen. Im Folgejahr wird der passive Rechnungsabgrenzungsposten in voller Höhe aufgelöst.

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