Überblick

Unternehmer im Baugewerbe unterliegen wie alle anderen Unternehmer den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Allerdings ergeben sich auf fast allen Stufen der Abwicklung eines Bauauftrags Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Nachteile für den Bauunternehmer nach sich ziehen können. Insbesondere die Steuerentstehung und die korrekte Erstellung von Rechnungen sind für den Bauunternehmer alltägliche Probleme, bei denen auf korrekte Abgrenzung geachtet werden muss. Auch die Frage, wer von den Beteiligten der Schuldner der Umsatzsteuer ist, stellt gerade im Baugewerbe besondere Anforderungen an die Vertragspartner. Nicht immer ist es der leistende Unternehmer, häufig kommt auch das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, nach dem der Leistungsempfänger Steuerschuldner wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es finden die allgemeinen Regelungen des UStG Anwendung. Besonders zu beachten sind die Vorschriften in § 13 b UStG und §§ 48 – 48d EStG.

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