Der Ort einer Werklieferung bestimmt sich grds. nach den Vorschriften, die für die Bestimmung eines Orts der Lieferung anzuwenden sind. Im Baugewerbe wird sich der Ort einer solchen Werklieferung im Regelfall immer nach den Grundsätzen über unbewegte ("ruhende") Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG bestimmen, da bei einer Bauleistung der Gegenstand der Lieferung nach Fertigstellung (Einbau) nicht mehr befördert oder versendet wird. Damit bestimmt sich der Ort einer solchen Bauleistung nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG mit dem Ort, an dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Die Verfügungsmacht wird bei Bauleistungen im Regelfall mit der Abnahme des Werks verschafft.

 
Praxis-Beispiel

Leistungsort bei einer Werklieferung

Tischlermeister T aus Chemnitz hat den Auftrag erhalten, für einen Neubau in Dresden Zimmertüren zu liefern und die Zimmertüren auch einzubauen. Es handelt sich um eine einheitliche Leistung, da T Verfügungsmacht an den Türen verschafft, darüber hinaus aber auch Dienstleistungen (Einbauarbeiten) ausführt. Da er den Hauptstoff stellt, handelt es sich nach § 3 Abs. 4 UStG um eine Werklieferung. Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG mit dem Ort, an dem sich die Gegenstände zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht nach dem Einbau (Abnahme) befinden; die Leistung ist in Dresden ausgeführt.

 
Praxis-Tipp

Vorübergehende Verwendung

Transportiert ein Bauunternehmer Baumaterial aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, um es bei einer in dem anderen Mitgliedstaat ausgeführten Werklieferung zu verwenden, liegt kein innergemeinschaftliches Verbringen nach § 3 Abs. 1a sowie § 1a Abs. 2 UStG vor. Es liegt eine der Art nach vorübergehende Verwendung vor.[1]

In Ausnahmefällen kann sich der Ort einer Werklieferung im Baugewerbe aber auch nach den Vorschriften über Beförderungslieferungen nach § 3 Abs. 6 UStG bestimmen, wenn der Leistungsempfänger ein Bauteil in die Werkstatt des leistenden Unternehmers bringt und anschließend dort wieder abholt.

 
Praxis-Beispiel

Beförderungslieferung

Hausmeister H baut ein defektes Fenster in einem Mehrfamilienhaus aus und bringt es zur Neuverglasung zu Glasermeister G in dessen Werkstatt. Nach der Neuverglasung holt H das Fenster in der Werkstatt ab und baut es wieder ein. Es handelt sich um eine Werklieferung, da G mit dem Fensterglas den Hauptstoff stellt und ein Gegenstand des Leistungsempfängers bearbeitet wird. Es handelt sich um eine Beförderungslieferung[2], da der Gegenstand der Lieferung vom Abnehmer befördert wird. Die Lieferung ist damit dort ausgeführt, wo die Warenbewegung beginnt (Werkstatt des G).

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