Dieser Grenzwert gilt nur, wenn jemand ausschließlich umsatzsteuerfreie Vermietungsleistungen ausführt. Deshalb gilt die 15.000-EUR-Grenze z. B. nicht, wenn

  • in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung umsatzsteuerpflichtig als Büro vermietet wird,
  • Garagen vermietet werden und die Vermietung nicht zusammen mit den Wohnungen erfolgt,
  • jemand im Rahmen freiberuflicher bzw. gewerblicher Tätigkeiten umsatzsteuerfreie und/oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt.

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