Das haftende Eigenkapital von Banken setzt sich zusammen aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital.[1] Das Kernkapital lässt sich wiederum unterscheiden in hartes und weiches Kernkapital.

Das harte Kernkapital bildet die Grundlage zur Stabilisierung in Krisensituationen. Es umfasst das eingezahlte Kapital der Aktionäre[2] und die Gewinnrücklagen. Es stellt das frei verfügbare Eigenkapital dar. Zum weichen Kernkapital gehören die hybriden Finanzierungsinstrumente, die sich durch weniger stark ausgeprägte Merkmale des Eigenkapitals, u. a. hinsichtlich der Verlustteilnahme, charakterisieren.[3]

Die Kernkapitalquote bildet das Produkt aus der Division des Kernkapitals durch die Risikoposten einer Bank. Zu den Risikoposten gehören z. B. Kredite oder risikobehaftete Wertpapiere. Die Kernkapitalquote stellt somit den Risikopuffer einer Bank dar. Als Kennzahl informiert sie über die Fähigkeit, wie viele risikotragende Positionen die Bank mit ihrem Eigenkapital decken kann.[4]

[1] Vgl. z. B. Art. 149 EU-RL CDR IV.
[2] Bei Genossenschaftsbanken die Genossenschaftsanteile.
[4] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Basel III: Strengere Kapitalvorschriften für Banken. Banken müssen einen größeren Puffer für Krisen anlegen, 2010; http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2010-09-20-basel-III-strengere-kapitalvorschriften-fuer-banken.html;jsessionid=9B6EFA8163CFCC1F9208266EFF5F65EE (Abruf 12.5.2020).

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