2.1 Grundverständnis zum Regelwerk Basel III

Die weltweite Finanzkrise hat gezeigt, dass Banken mit ihrem verfügbaren Eigenkapital nicht in der Lage sind, das Verlustpotenzial ihrer Geschäfte zu decken. Nur mit staatlicher Unterstützung konnten einige Institute vor dem finanziellen Kollaps bewahrt werden.[1] Zu nennen seien beispielsweise die Rettung der Hypo Real Estate durch den Staat mit einer Garantie von mehr als 140 Mrd. EUR[2] oder die andauernde und durch den erzwungenen temporären Stillstand der Wirtschaft während der Corona-Pandemie sich wieder verschärfende Krise etwa bei der Deutschen Bank, Commerzbank und einigen Landesbanken. Als eine Ursache der Finanzkrise wird die moralische Versuchung der Banken genannt, hohe Risiken in Kauf zu nehmen, in der Gewissheit, dass der Staat mit seiner Unterstützung das Institut im Fall einer Schieflage auffängt.[3] Dem kann so pauschal jedoch nicht zugestimmt werden. Gleichwohl hat die Finanzmarktkrise die Anfälligkeit des Systems deutlich gemacht, in dem in bestimmten Bereichen eine Abkopplung von der realen Wirtschaft zu beobachten war und ist.[4] Dies betrifft besonders den Bereich der Derivate, die in einer Größenordnung im Umlauf sind, die nicht mehr real abzudecken ist. Dabei verleitet – wie auch außerhalb der Finanzwirtschaft – häufig auch der Margen- und Erfolgsdruck zu riskanteren Geschäften, wobei die eigentliche Ursache für das Ausmaß der Krise in dem Vertrauensverlust zu sehen ist, der den Interbankenmarkt zeitweise komplett zum Erliegen gebracht hat. Allerdings ist bei dem Verweis auf hohe Risiken bei Banken Vorsicht geboten. Auch Unternehmenskredite sind nicht risikolos und die Banken zu weniger risikoreichen Geschäften zu bewegen bedeutet letztlich für die Kreditnehmer noch höhere Anforderungen als bislang.

Zielsetzung von Basel III ist es, das globale Banksystem zu stabilisieren, sodass auch eine weltweite Umsetzung – mit Beteiligung der Amerikaner – angestrebt wird.[5]

Die Vorschriften von Basel III folgen der Zielsetzung, dass mehr Banken sich in Krisensituationen ohne staatliche Unterstützung auf Grundlage ihres Eigenkapitals stabilisieren und retten können. Hierzu fordert das Regelwerk insbesondere, dass Banken über eine höhere Eigenkapitalbasis und über zusätzliche Kapitalreserven verfügen. Die nachfolgend dargestellten Regelungen von Basel III sind seit 2014 gültig und wurden bis zum Jahr 2019 schrittweise erreicht.[6] Darüber hinaus wurden verschiedene weitere Sicherungsinstrumente flankierend eingeführt. So gibt es Kennzahlen zur Liquidität und Verschuldung, die sukzessive beachtungspflichtig werden.

Dabei sind die Maßnahmen der Bankenregulierung in Theorie und Praxis weiterhin sehr umstritten.[7] So fehlt es etwa immer noch an einem einheitlichen Abbildungssystem, um die Kennzahlen auch international einheitlich zu berechnen.

[2] Vgl. Schäfers, Mehr Risiko für Bankaktionäre, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 212 v. 13.9.2010, S. 11.
[3] Vgl. Frühauf, Die moralische Versuchung der Banken, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 214 v. 15.9.2010, S. 11.
[4] Vgl. https://www.bis.org/bcbs/publ/d424.pdf (Abruf 12.5.2020).
[6] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Basel III: Strengere Kapitalvorschriften für Banken. Banken müssen einen größeren Puffer für Krisen anlegen, 2010; http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2010-09-20-basel-III-strengere-kapitalvorschriften-fuer-banken.html;jsessionid=9B6EFA8163CFCC1F9208266EFF5F65EE (Abruf 12.5.2020).
[7] Vgl. z. B. die Zusammenstellung von Hütter, ZfgK 2013, S. 25.

2.2 Eigenkapitalhinterlegung nach Basel III

2.2.1 Definition Kernkapital und Kernkapitalquote

Das haftende Eigenkapital von Banken setzt sich zusammen aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital.[1] Das Kernkapital lässt sich wiederum unterscheiden in hartes und weiches Kernkapital.

Das harte Kernkapital bildet die Grundlage zur Stabilisierung in Krisensituationen. Es umfasst das eingezahlte Kapital der Aktionäre[2] und die Gewinnrücklagen. Es stellt das frei verfügbare Eigenkapital dar. Zum weichen Kernkapital gehören die hybriden Finanzierungsinstrumente, die sich durch weniger stark ausgeprägte Merkmale des Eigenkapitals, u. a. hinsichtlich der Verlustteilnahme, charakterisieren.[3]

Die Kernkapitalquote bildet das Produkt aus der Division des Kernkapitals durch die Risikoposten einer Bank. Zu den Risikoposten gehören z. B. Kredite oder risikobehaftete Wertpapiere. Die Kernkapitalquote stellt somit den Risikopuffer einer Bank dar. Als Kennzahl informiert sie über die Fähigkeit, wie viele risikotragende Positionen die Bank mit ihrem Eigenkapital decken kann.[4]

[1] Vgl. z. B. Art. 149 EU-RL CDR IV.
[2] Bei Genossenschaftsbanken die Genossenschaftsanteile.

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