Mit der Verabschiedung der Kapital- und Liquiditätsvorschriften aus dem Basel-III-Reformpaket mussten die Banken schrittweise bis 2019 deutlich mehr und anderes strukturiertes Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen Kapitalpuffer anlegen, um etwaige Verluste besser selbst auffangen zu können. Vorher mussten Bankgeschäfte mit durchschnittlich 8 % Eigenkapital unterlegt werden, seither ist eine Zielmarke von bis zu 13 % notwendig, wobei auch die Klassifikationen von Eigenkapital strenger erfolgen und weitere Instrumente begleitend eingeführt wurden.

Die strengeren, auf den seit dem 1.1.2007 geltenden Basel II genannten Beschlüssen aufbauenden Regeln werden als Basel III bezeichnet und sollen dazu führen, dass Kreditinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Damit wurde nach Meinung der Bundesregierung ein weiterer Baustein der Finanzmarktreformen vorgelegt und eine wichtige Lehre aus der weltweiten Finanzkrise gezogen, in der sich gezeigt hatte, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren.[1] Allerdings ist die Richtlinie mit der Capital Requirements Directive (CRD IV) erst im Frühjahr in der EU 2013 verabschiedet und am 26.6.2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden, wodurch sich die Anwendung auf den Stichtag 1.1.2014 verzögert. Allerdings wird der vereinbarte Zeitplan mit der Übergangsfrist bis zum 1.1.2019 von den ursprünglichen Vereinbarungen beibehalten. Die Übernahme in deutsches Recht erfolgte mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 3.9.2013.[2]

Damit erfolgte eine über den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2018 sich verteilende schrittweise Steigerung der Anforderungen hinsichtlich Zusammensetzung und relativer Höhe der Eigenkapitalunterlegung von Krediten. Die Übergangszeit für die gesamten begleitenden anzuwendenden Vorschriften nach Basel III zieht sich bis 2024, mit den neuen Beschlüssen sogar bis 2027 hin. Da nicht zu erwarten ist, dass die Kreditinstitute die Kosten für diese höheren Eigenkapitalanforderungen allein zu tragen bereit sind bzw. sich dies leisten können, dürfte eine Erhöhung der Kreditkonditionen erfolgen, d. h., die Kreditnehmer haben für ihre Risiken einen höheren Preis zu bezahlen. Auch wenn angesichts der noch anhaltenden Niedrigzinsphase und des hohen Konkurrenzdrucks unter den Kreditinstituten von einer Konditionenerhöhung oder gar Kreditklemme bislang nur punktuell zu sprechen ist, sind die Auswirkungen bereits spürbar und mit einem abnehmenden Wettbewerb unter den Kreditinstituten könnten die Kosten der Regulierung sich immer stärker bemerkbar machen. Da besonders in Deutschland die Finanzierung von Unternehmen stark über Bankkredite erfolgt, werden die Relevanz der eigenen Risikobetrachtung über Ratingverfahren und der kritische Blick auf die Abbildung des Unternehmens im Jahresabschluss weiter an Bedeutung gewinnen.

[2] Vgl. Bundesgesetzblatt 2013 Teil I von 3.9.2013, S. 3395 ff.

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