Im Gegensatz zu Leistungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung sind die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung kein Ersatz für Krankenhauskosten und daher nicht gegenzurechnen.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen