Im Gegensatz zu Leistungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung sind die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung kein Ersatz für Krankenhauskosten und daher nicht gegenzurechnen.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge