Aufwendungen für die Babyausstattung: nein, auch nicht bei Zwillingsgeburt.[1] Abziehbar sind dagegen Aufwendungen anlässlich der Geburt eines Kindes, z. B. Entbindungskosten[2], die grundsätzlich als Krankheitskosten beurteilt werden, s. "Krankheitskosten". Die Kosten einer Haushaltshilfe wurden bei einer Drillingsgeburt nicht als agB anerkannt.[3]

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